Firmen und Kommunen können für neue Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss kann ab dem 23.11.2021 bei der KFW beantragt werden und beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Was wird gefördert?
- Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- Förderfähig sind der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, der Einbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten und die Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt (Anzahl der Ladepunkte werden im Antrag angegeben). Wenn die Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, kann pro Ladepunkt ein Zuschuss in Höhe von 900 Euro erfolgen
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro pro Ladepunkt betragen. Liegen die Gesamtkosten unter 1.285,71 Euro pro Ladepunkt wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
- Maximale Zuschusshöhe: 45.000 Euro je Standort
Weitere Informationen finden Sie unter: KFW Zuschuss 441